
Erstmals sind in der Schweiz drei Formen des automatisierten Fahrens erlaubt:
- Autobahnpilot (SAE Stufe 3): Auf Autobahnen dürfen Fahrzeuge mit genehmigtem System das Lenkrad übernehmen – das manuelle Eingreifen durch den Fahrer bleibt aber jederzeit möglich und erforderlich.
- Führerlose Fahrzeuge: Auf behördlich genehmigten Strecken zugelassen – Überwachung erfolgt durch einen Operator in einer Zentrale.
- Automatisiertes Parkieren: Ohne Fahrer vor Ort in definierten, signalisierten Parkzonen erlaubt.
- Die Systeme benötigen eine Typengenehmigung und Hersteller müssen umfassend die Sicherheit und Funktion nachweisen.

