Automatisiertes Fahren (ab 1. März 2025)

Erstmals sind in der Schweiz drei Formen des automatisierten Fahrens erlaubt:

  • Autobahnpilot (SAE Stufe 3): Auf Autobahnen dürfen Fahrzeuge mit genehmigtem System das Lenkrad übernehmen – das manuelle Eingreifen durch den Fahrer bleibt aber jederzeit möglich und erforderlich.
  • Führerlose Fahrzeuge: Auf behördlich genehmigten Strecken zugelassen – Überwachung erfolgt durch einen Operator in einer Zentrale.
  • Automatisiertes Parkieren: Ohne Fahrer vor Ort in definierten, signalisierten Parkzonen erlaubt.
  • Die Systeme benötigen eine Typengenehmigung und Hersteller müssen umfassend die Sicherheit und Funktion nachweisen.